Elektronische Rechnungsstellung 2026: Was jedes französische Unternehmen wissen muss
Ab 2026 wird der Empfang und Versand von Rechnungen im strukturierten elektronischen Format zur Pflicht für umsatzsteuerpflichtige französische Unternehmen. Zeitplan, Formate, Plattformen: Hier das Wesentliche, um sich in Ruhe vorzubereiten.
Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung ist eines der größten steuerlichen Vorhaben für französische Unternehmen. Ab 2026 wird der Empfang und Versand von Rechnungen im strukturierten elektronischen Format zur gesetzlichen Pflicht für alle in Frankreich umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Hier erfahren Sie, was Sie verstehen müssen — und vor allem, wie Sie sich ohne Stress darauf vorbereiten.
Worum geht es genau?
Die Reform stützt sich auf zwei sich ergänzende Mechanismen:
- Die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing): Für inländische B2B-Transaktionen (zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen) müssen Rechnungen künftig in einem strukturierten elektronischen Format zirkulieren und nicht mehr als einfaches, per E-Mail versendetes PDF.
- Das E-Reporting: Die Übermittlung der Daten zu Transaktionen an die Steuerverwaltung, die nicht vom E-Invoicing erfasst werden — Verkäufe an Privatpersonen (B2C), internationale Geschäfte — sowie der Zahlungsdaten.
Der Staat verfolgt damit ein dreifaches Ziel: die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, die Vereinfachung der Erklärungspflichten (mit einer künftig vorausgefüllten Steuererklärung) und eine bessere Kenntnis der Wirtschaftstätigkeit nahezu in Echtzeit.
Der Zeitplan: Empfang ab 2026, Versand in Stufen
Der durch das Haushaltsgesetz festgelegte Zeitplan unterscheidet zwischen der Fähigkeit, Rechnungen zu empfangen, und der Pflicht, sie zu versenden.
Empfang: alle betroffenen Unternehmen ab 2026
Zum vorgesehenen Stichtag im September 2026 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Konkret: Sobald einer Ihrer Lieferanten umstellt, müssen Sie seine Rechnung im richtigen Format entgegennehmen können. Dieser erste Schritt betrifft ausnahmslos jeden.
Versand: eine Einführung nach Unternehmensgröße
Die Pflicht zum Versand elektronischer Rechnungen wird je nach Unternehmensgröße gestaffelt:
- Großunternehmen und mittelständische Unternehmen (ETI): ab September 2026.
- KMU, Kleinstunternehmen und Mikrounternehmen: ab September 2027.
Diese Termine können per Dekret um einige Monate verschoben werden. Strategisch ist es auch für ein Kleinstunternehmen sinnvoll, frühzeitig zu handeln: Seine großen Kunden und Lieferanten stellen vor ihm um, und der Empfang ist bereits zum ersten Stichtag vorgeschrieben.
PDP, PPF, OD: Wer macht was?
Das Vokabular der Reform mag verwirrend wirken. Drei Arten von Akteuren strukturieren das System:
- Die PDP (Plateforme de Dématérialisation Partenaire): eine private, von der Steuerverwaltung zugelassene Plattform. Sie versendet, übermittelt und empfängt Ihre Rechnungen und leitet die Daten an den Staat weiter. Mit der Weiterentwicklung des Projekts wird der Weg über eine PDP zum verpflichtenden Durchgangspunkt für den Rechnungsaustausch.
- Das PPF (Portail Public de Facturation): ursprünglich als kostenlose Austauschplattform konzipiert, wurde es auf die Rolle eines zentralen Verzeichnisses (das Register der Empfänger) und eines Datenkonzentrators für die Verwaltung beschränkt. Es übernimmt nicht mehr den kostenlosen Rechnungsaustausch.
- Die OD (Opérateurs de Dématérialisation): Dienstleister, die bei der Erstellung oder Umwandlung von Rechnungen helfen, sich für die offizielle Übermittlung jedoch auf eine PDP stützen müssen.
Klar gesagt: Jedes Unternehmen muss eine PDP auswählen und sich an sie anbinden. Es lohnt sich, sich frühzeitig damit zu befassen, denn diese Wahl bestimmt die gesamte Rechnungskette.
Die Formate: Factur-X, UBL und CII
Eine elektronische Rechnung im Sinne der Reform ist kein klassisches PDF. Drei Formate des Mindeststandards sind zugelassen, alle auf Basis der europäischen Norm EN 16931:
- [Factur-X](/de/glossaire/factur-x): ein hybrides deutsch-französisches Format, das ein für Menschen lesbares PDF mit einer strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datei kombiniert. Für KMU ist es oft das zugänglichste Format, da die Rechnung visuell einsehbar bleibt. Factur-X ist das französische Pendant zum deutschen Standard ZUGFeRD.
- UBL (Universal Business Language): ein international weit verbreitetes, reines XML-Format.
- CII (Cross Industry Invoice): ein weiteres strukturiertes XML-Format, das von UN/CEFACT getragen wird.
Ebenfalls zu beachten: Die Reform führt neue Pflichtangaben auf den Rechnungen ein, darunter die SIREN-Nummer des Kunden, die Lieferadresse der Waren, die Art des Geschäfts (Lieferung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen oder gemischtes Geschäft) und die etwaige Option für die Umsatzsteuerzahlung nach vereinnahmten Entgelten.
Wer ist betroffen?
Die Regel ist weit gefasst: Jedes umsatzsteuerpflichtige und in Frankreich ansässige Unternehmen fällt in den Anwendungsbereich, vom Kleinstunternehmen bis zum Großkonzern. Vorrangig betroffen sind inländische B2B-Transaktionen. B2C- und internationale Geschäfte fallen unter das E-Reporting. Selbst umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten sind nicht von der Empfangspflicht ausgenommen.
Wie Sie sich konkret vorbereiten
Einige Aufgaben, die Sie schon jetzt angehen sollten:
- Bestandsaufnahme Ihrer Flüsse: Wie viele Rechnungen versenden und empfangen Sie, in welchen Formaten, über welche Tools?
- Zuverlässigkeit Ihrer Kunden- und Lieferantendaten sicherstellen: SIREN-/SIRET-Nummern, Adressen, Zahlungsbedingungen. Saubere Daten heute vermeiden Ablehnungen morgen.
- Wählen Sie Ihre PDP und prüfen Sie ihre Kompatibilität mit Ihren Verwaltungsprogrammen.
- Prüfen Sie, ob Ihr Rechnungstool strukturierte Formate erzeugt (insbesondere Factur-X) und sich an eine Dematerialisierungsplattform anbinden kann.
- Dauerhaft archivieren: Die beweissichere Aufbewahrung von Rechnungen und der verlässliche Prüfpfad bleiben Pflicht. Ein gut geführtes DMS erleichtert Kontrollen und die Speisung des FEC.
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