Die TVA (Taxe sur la Valeur Ajoutée), die französische Mehrwertsteuer, ist eine indirekte Verbrauchsteuer, die letztlich vom Endverbraucher getragen, aber von den Unternehmen auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette für den Staat erhoben wird. In Frankreich 1954 eingeführt, ist sie heute die wichtigste Steuereinnahme des Landes.
Der Mechanismus beruht auf dem Vorsteuerabzug: Ein Unternehmen führt an den Fiskus die Differenz zwischen der auf seine Verkäufe vereinnahmten Steuer und der auf seine Einkäufe gezahlten abziehbaren Vorsteuer ab. Besteuert wird somit nur die auf jeder Stufe hinzugefügte Wertschöpfung, was die Kaskadeneffekte einer klassischen Allphasen-Bruttoumsatzsteuer vermeidet. Die Erklärung erfolgt in einem Rhythmus (monatlich, vierteljährlich oder jährlich), der vom Steuerregime des Unternehmens abhängt.
In Frankreich bestehen mehrere Sätze nebeneinander: der Normalsatz von 20 % (Regelfall), der Zwischensatz von 10 % (Gastronomie, Transport, Renovierungsarbeiten …), der ermäßigte Satz von 5,5 % (Grundnahrungsmittel, Bücher, Energie …) und der besondere Satz von 2,1 % (erstattungsfähige Arzneimittel, Presse). Auf Korsika und in den französischen Überseegebieten gelten spezifische Sätze. Der anzuwendende Satz richtet sich nach der Art der Ware oder Dienstleistung, weshalb die Rechnungsstellung mit mehreren Sätzen häufig ist.
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss Satz und Betrag der TVA je Position ausweisen – eine Angabe, die sich anschließend in den Formaten der elektronischen Rechnung wie Factur-X und im FEC wiederfindet. Das Modul Rechnungsstellung von eyeot berücksichtigt diese verschiedenen Sätze.