Der FEC (Fichier des Écritures Comptables) ist eine genormte elektronische Datei, die für ein bestimmtes Geschäftsjahr die Gesamtheit der erfassten Buchungssätze in chronologischer Reihenfolge ihrer Validierung zusammenfasst. Seit dem 1. Januar 2014 verpflichtet der Artikel L47 A-I des Livre des procédures fiscales jedes Unternehmen, das seine Buchführung über EDV-Systeme führt, diese Datei der Verwaltung – der DGFiP – bereits zu Beginn einer Steuerprüfung vorlegen zu können. Betroffen sind sowohl Gesellschaften als auch Selbstständige, die der tatsächlichen Besteuerung (régime réel) unterliegen. Diese rein französische Pflicht ist mit dem GoBD-konformen Datenzugriff (Z3) vergleichbar, den die deutsche Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung verlangen kann.
Das Format des FEC ist streng festgelegt: eine flache Textdatei (Felder durch einen Tabulator oder das Zeichen „|“ getrennt) oder, seltener, im XML-Format, mit 18 Pflichtspalten in einer vorgegebenen Reihenfolge. Darin finden sich unter anderem Code und Bezeichnung des Journals, Nummer und Datum des Buchungssatzes, Nummer und Bezeichnung des Kontos, Referenz und Datum des Belegs, die Beträge im Soll und im Haben sowie die Angaben zum Postenausgleich.
Die Verwaltung prüft die Konformität der Datei mit ihrem Werkzeug Test Compta Demat, das die Struktur, die Ausgeglichenheit der Buchungssätze und die Stimmigkeit der Daten kontrolliert. Jede Unstimmigkeit – fehlendes Feld, nicht ausgeglichene Buchungen, unterbrochene Nummerierung – kann zur Ablehnung der Datei führen, die dann einer nicht beweiskräftigen Buchführung gleichgestellt wird, und das Unternehmen einem Bußgeld aussetzen.
Über die gesetzliche Pflicht hinaus belegt ein sauberer FEC, dass die Buchungssätze vollständig, geordnet und unverändert sind. Seine Erstellung stützt sich unmittelbar auf den Plan Comptable Général, dessen Kontonummern er übernimmt. Die Buchhaltung von eyeot ermöglicht es, die Buchungssätze eines Geschäftsjahres im von der DGFiP geforderten FEC-Format zu exportieren – neben dem Journal, der Saldenbilanz und den Vorgängen des Postenausgleichs.