Ein Anlagegut ist ein Wirtschaftsgut oder eine Ressource, die das Unternehmen erwirbt, um damit seine Tätigkeit dauerhaft – über ein Geschäftsjahr hinaus – zu unterstützen, und nicht, um es sofort weiterzuverkaufen oder zu verbrauchen. Es wird daher auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen (Klasse 2 des Plan Comptable Général), im Gegensatz zu einem Aufwand, der im Jahr verbraucht und in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst wird.
Man unterscheidet drei große Kategorien: immaterielle Anlagegüter (Software, Patente, Geschäftswert …), materielle Anlagegüter (Ausrüstung, Maschinen, Fahrzeuge, Mobiliar, Bauten) und Finanzanlagen (Beteiligungen, Darlehen, Kautionen und Bürgschaften).
Die meisten Anlagegüter verlieren mit der Zeit oder durch Nutzung an Wert: Diese Wertminderung wird über die Abschreibung erfasst, die die Anschaffungskosten des Guts über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt (lineare oder degressive Methode). Aufgrund einer Verwaltungstoleranz können geringwertige Güter (in der Praxis 500 € netto) direkt als Aufwand verbucht werden, statt sie zu aktivieren – in Deutschland entspricht dies dem Konzept der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG).
Die Verfolgung der Anlagegüter erfolgt über einen Abschreibungsplan und eine regelmäßige Aktualisierung der Buchhaltung. In den Finanzen von eyeot sind die Anlagegüter den Konten der Klasse 2 zugeordnet und erscheinen wie jede andere Buchung im FEC.