Das Kürzel INCO (von englisch information to consumers) bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel, in Deutschland umgesetzt als Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Seit dem 13. Dezember 2014 anwendbar, vereinheitlicht sie europaweit die Pflichtangaben auf Lebensmitteln: Verkehrsbezeichnung, Zutatenverzeichnis, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Aufbewahrungsbedingungen, Nährwertdeklaration und – als zentraler Punkt – das Vorhandensein von Allergenen.
Die Verordnung schreibt die Kennzeichnung von 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen vor: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Bei vorverpackten Produkten müssen diese Stoffe im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, etwa durch eine abweichende Schriftgestaltung (Fettdruck, Großbuchstaben oder Unterstreichung).
Für die Gastronomie und nicht vorverpackte Lebensmittel – am Tisch servierte Speisen, Außer-Haus-Verkauf, Catering – bleibt die Allergeninformation verpflichtend, sie kann jedoch auf jede geeignete Weise erfolgen: direkt auf der Speisekarte, auf einem für die Gäste bereitgehaltenen schriftlichen Träger oder mündlich, sofern ein sichtbarer Hinweis angibt, wo diese Information zu finden ist. Ziel ist es, die Gesundheit allergischer oder unverträglicher Personen zu schützen und ihnen eine fundierte Wahl zu ermöglichen.
Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann für den Betrieb verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Eine saubere Umsetzung der INCO-Vorgaben setzt daher voraus, die Zusammensetzung jedes Gerichts genau zu dokumentieren. Die Gastronomielösung von eyeot ermöglicht es, die Allergene auf Ebene jedes Speisekartenartikels zu erfassen, im Sinne des INCO-Rahmens.